„Bauturbo“ (§ 246e BauGB)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der „Bauturbo“ ist seit dem 30. Oktober 2025 Teil des deutschen Bauplanungsrechts. Er soll Prozesse für Wohnungsbauprojekte deutlich beschleunigen, indem Gemeinden in definierten Fällen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften abweichen können, ohne die meist langwierige Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans abzuwarten. Ziel ist die Schaffung von mehr und schneller verfügbarem Wohnraum bei gleichzeitigem Schutz öffentlicher Belange.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Wohnraumnot und der kommunalen Planungshoheit ist es für Passau wichtig zu klären, wie dieses neue Instrument vor Ort angenommen, umgesetzt und gesteuert wird.
Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen:
- Welche konkreten Schritte hat die Stadtverwaltung bereits unternommen, um den Einsatz des „Bauturbo“ vorzubereiten?
- Gibt es einen internen Zeitplan oder operative Vorgaben, bis wann Verwaltung, Stadtrat und Bauamt arbeitsfähig für Bauturbo-Anträge sein sollen?
- Wie viele Anfragen oder förmlichen Anträge nach § 246e BauGB liegen der Stadt Passau bisher vor?
- In welchem Stadium befinden sich diese Anträge (Prüfung, Entscheidung, Genehmigung, Ablehnung)?
- In welchen Stadtteilen bzw. Quartieren werden die meisten Bauturbo-Vorhaben angestrebt?
- Wie wird die städtische Verwaltung sicherstellen, dass innerhalb der dreimonatigen Frist über einen Antrag entschieden wird?
- Werden für Bauturbo-Entscheidungen dedizierte interne Leitlinien oder Kriterien (z. B. zur Verträglichkeit mit öffentlichem Interesse) erarbeitet?
- Welche Rolle spielen Beteiligungsverfahren (Nachbarn, Behörden) im Rahmen einer Bauturbo-Entscheidung?
- Inwiefern plant oder nutzt Passau Instrumente zur strategischen Steuerung, z. B. Priorisierung nach Art, Größe oder sozialer Wirkung der Bauvorhaben?
- Gibt es Überlegungen, Teile der Bauleitplanung aktiv anzupassen, um Bauturbo-Anträge zu steuern statt nur zu reagieren?
- Welchen Einfluss erwartet die Stadt auf die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum durch die Bauturbo-Regelung?
- Wie will die Stadt möglichen Zielkonflikten zwischen Beschleunigung und Qualität von Bauprojekten begegnen?
- Tauscht sich Passau aktiv mit anderen bayerischen Städten oder Landkreisen über Bauturbo-Praktiken aus (z. B. München, Dachau, Töging am Inn oder dem Landkreis Passau)?
- Plant die Stadt Informations- oder Beteiligungsformate für Bauinteressierte, Initiativen oder Anwohner?
Der sogenannte Bauturbo eröffnet den Kommunen neue, rechtssichere Möglichkeiten, dringend benötigten Wohnraum deutlich schneller zu schaffen. Gerade für Städte wie Passau liegt darin eine große Chance, Projekte zügig voranzubringen, ohne dabei auf Qualität, städtebauliche Ordnung oder öffentliche Interessen zu verzichten. Entscheidend ist jedoch, dass dieses Instrument nicht nur formal vorhanden ist, sondern aktiv, transparent und strategisch genutzt wird. Ich halte es für wichtig, dass Passau gut darauf vorbereitet ist, den Bauturbo sinnvoll einzusetzen – im Interesse der Bürger, des Wohnungsmarkts und einer verantwortungsvollen Stadtentwicklung.
Freundliche Grüße
Holm Putzke