Änderungsantrag zur Beschlussvorlage „Haushalt 2026“ zum Dreiflüssestadion
Antrag: Ich beantrage, im Haushalt 2026 die Bereitstellung von 140.000 Euro als Investitionszuschuss für Sanierungsarbeiten im Dreiflüssestadion aufzunehmen (u.a. für die Sanierung des Kabinentrakts am „Döbldobl“ und die desolate Zuschauertribüne).
Begründung: Bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 hatte ich einen Antrag auf Unterstützung zur Sanierung des Kabinentrakts „Döbldobl“ gestellt. Dieser Antrag wurde abgelehnt, unter anderem von der CSU-Fraktion. An der Situation vor Ort hat sich seither kaum etwas verbessert. Der Kabinentrakt befindet sich in keinem guten Zustand. Zusätzlich ist auch die Zuschauertribüne sanierungsbedürftig, die bauliche Substanz angegriffen, die Nutzbarkeit für Zuschauer deutlich eingeschränkt.
Der Döbldobl ist ein zentraler Standort des 1. FC Passau und Austragungsort von Verbandsspielen und Nachwuchsförderung. Der bauliche Zustand wirkt daher weit über die Stadt hinaus. Der Verein hat bereits erhebliche Eigenleistungen erbracht. Mit Blick auf bundesweite Förderprogramme zur Sanierung kommunaler Sportstätten ist festzuhalten, dass bestehende Fördermöglichkeiten bislang nicht konsequent genutzt wurden.
In den vergangenen Jahren wurden erhebliche Mittel für den Bau neuer Sportanlagen bereitgestellt. Gleichzeitig fehlt es an vergleichsweise überschaubaren Beträgen zur Sanierung bestehender Infrastruktur. Diese Schwerpunktsetzung ist nicht überzeugend.
Die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 140.000 Euro stellt einen wirtschaftlich sinnvollen und verantwortungsvollen Einsatz von Steuergeld dar, da sie in besonderem Maße Eigenleistungen des Vereins sowie zusätzliche Mittel aus Bundesförderprogrammen aktiviert. Der 1. FC Passau hat wiederholt nachgewiesen, dass er bereit ist, erhebliche Eigenleistungen zu erbringen – finanziell wie auch durch umfangreiche ehrenamtliche Arbeit. Diese Eigenbeteiligung ist jedoch an eine verlässliche kommunale Grundfinanzierung gebunden.
Die kommunale Beteiligung ist zwingende Voraussetzung, um Fördermittel des Bundes im Rahmen des Programms zur Sanierung kommunaler Sportstätten („Sportmilliarde“) in Anspruch nehmen zu können. Die Bereitstellung der Zuschussmittel erhöht unmittelbar die Wahrscheinlichkeit, zusätzliche Bundesmittel einzuwerben und den Gesamtfinanzierungsbedarf der Stadt deutlich zu senken.
Im Ergebnis entfaltet der städtische Zuschuss eine doppelte Hebelwirkung: Einerseits wird das erhebliche ehrenamtliche Engagement des Vereins wirksam unterstützt, andererseits wird die Tür für eine zusätzliche Finanzierung aus der Sportstättenförderung des Bundes geöffnet. Jeder im Haushalt bereitgestellte Euro hat damit das Potenzial, ein Mehrfaches an Gesamtinvestitionen auszulösen.
Ein Verzicht auf die Zuschussmittel würde hingegen nicht zu Einsparungen führen, sondern zur Folge haben, dass eine mögliche Bundesförderung ungenutzt bleibt. Dies wäre weder finanziell sinnvoll noch verantwortbar. Die Zuschussgewährung ist daher ein gezielter, haushaltspolitisch vernünftiger und nachhaltiger Einsatz öffentlicher Mittel.