Schreiben an das Staatliche Bauamt zu Tempo 60 an der B12
Sehr geehrter Herr Sterl,
sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 9.12.2025 (Az. StMB-45-43532.NB-8-6-7) wende ich mich als Stadtratsmitglied der Stadt Passau mit der Bitte um eine klare und nachvollziehbare Stellungnahme an Sie.
Das Staatsministerium führt aus, dass das Staatliche Bauamt Passau als zuständiger Straßenbaulastträger im Rahmen des Anhörungsverfahrens Stellung genommen habe und dass sich aus Ihrer Sicht seit dem Ortstermin im Sommer 2024 keine neuen Erkenntnisse ergeben hätten. Diese Einschätzung ist aus meiner Sicht nicht selbsterklärend und bedarf einer konkreten fachlichen Unterlegung.
Ich bitte daher um Beantwortung der folgenden Fragen:
- Welche konkrete fachliche Stellungnahme hat das Staatliche Bauamt im laufenden Verfahren abgegeben?
- Auf welche Tatsachen, Bewertungen und Abwägungen stützt sich diese Stellungnahme im Einzelnen?
- Welche konkreten Schwellenwerte oder Bewertungskriterien müssten aus Ihrer Sicht überschritten sein, damit ein Handlungsbedarf anerkannt wird?
- Welche konkreten Schritte wurden seit dem Ortstermin im Sommer 2024 unternommen und welche Prüfungen, Abstimmungen oder internen Bewertungen haben seitdem tatsächlich stattgefunden?
- Falls keine substanziellen Fortschritte erzielt wurden: Worin lagen die maßgeblichen Gründe hierfür (z.B. Priorisierung, personelle Ressourcen, rechtliche Einschätzung, Weisungslage)?
- Wie bewertet das Staatliche Bauamt den Beschluss des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Gesundheit vom 18.2.2025, insbesondere die beschlossene Verlängerung der bestehenden Tempo-60-Regelung über die Hammerbachtalbrücke?
- Weshalb hat dieser Beschluss bislang weder zu einer Umsetzung noch zu einem erkennbaren Umsetzungskonzept geführt?
- Falls aus Ihrer Sicht andere Stellen (z.B. Stadt Passau oder Regierung von Niederbayern) ursächlich für Verzögerungen sind, bitte ich um eine klare Darstellung des aktuellen Verfahrensstands sowie der jeweiligen Verantwortlichkeiten.
- Welche konkreten nächsten Schritte hält das Staatliche Bauamt selbst für erforderlich, um die seit Jahren bekannte Problemlage sachlich und zeitnah zu klären?
- In welchem realistischen Zeitrahmen ist aus Ihrer Sicht mit einer belastbaren Entscheidung oder Umsetzung zu rechnen?
Aus kommunalpolitischer Sicht ist der derzeitige Zustand nicht länger vermittelbar. Trotz ausführlicher fachlicher Begründungen und eindeutiger politischer Beschlüsse ist bislang keine spürbare Veränderung eingetreten. Der pauschale Verweis auf fehlende „neue Erkenntnisse“ reicht zur Erklärung dieses Stillstands nicht aus. Das Staatsministerium verweist auf „fachliche Stellungnahmen“, ohne diese zu übermitteln. Das ist das Gegenteil einer bürgerfreundlichen und transparenten Verwaltung.
Ich wäre Ihnen daher sehr verbunden, wenn Sie mir eine klare und strukturierte Darstellung zukommen lassen könnten, wie das Staatliche Bauamt gedenkt, in dieser Angelegenheit weiter zu verfahren.
Mit allen guten Wünschen für das Weihnachtsfest und das neue Jahr und mit Dank an Sie und die Mitarbeiter des Staatlichen Bauamts für das Erreichte im zurückliegenden Jahr sende ich
freundliche Grüße
Ihr
Prof. Dr. Holm Putzke